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§ 556d BGB · Neuvermietung & Sanierung

Neuvertragsmiete & Mietpreisbremse berechnen

Ermitteln Sie das aktuelle Mietniveau und die zulässige Neuvertragsmiete Ihrer Wohnung.

  • Vergleichsmiete und Mietpotenzial auf einen Blick
  • Kappungsgrenze, Fristen und Steuer-Quote geprüft
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Ratgeber

Höchstmiete bei Wiedervermietung

Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses auf die ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich 10 %. Sie gilt bis Ende 2029 in den Gebieten, die die Länder per Verordnung festgelegt haben. Für laufende Mietverhältnisse gilt sie nicht – dort greifen § 558 BGB und die Kappungsgrenze.

Wer eine Wohnung neu vermietet, sollte deshalb zwei Werte kennen: die Neuvertrags-Marktmiete, die sich ohne Regulierung erzielen ließe, und die zulässige Höchstmiete. Das Cockpit zeigt beide sowie den empfohlenen, rechtssicheren Wert und prüft eine geplante Miete sofort.

Energie

Miet-Spread nach Energieeffizienzklasse

A+ / A

Endenergie kWh/m²a
unter 50
Zu-/Abschlag Modell
+5 % bis +6 %
CO2-Vermieteranteil (Erdgas)
0 %

B / C

Endenergie kWh/m²a
50 bis unter 100
Zu-/Abschlag Modell
+2 % bis +3,5 %
CO2-Vermieteranteil (Erdgas)
10 % bis 20 %

D / E

Endenergie kWh/m²a
100 bis unter 160
Zu-/Abschlag Modell
±0 % bis −1,5 %
CO2-Vermieteranteil (Erdgas)
30 % bis 40 %

F / G / H

Endenergie kWh/m²a
ab 160
Zu-/Abschlag Modell
−3 % bis −6 %
CO2-Vermieteranteil (Erdgas)
50 % bis 95 %

Häufige Fragen

FAQ

Höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 556d Abs. 1 BGB) – es sei denn, eine Ausnahme greift.

Eine höhere Vormiete darf weiter verlangt werden (§ 556e BGB). Nicht erfasst sind Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, sowie die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung (§ 556f BGB).

Nur in Gebieten, die die Landesregierung per Verordnung bestimmt hat. Der Rechner erkennt die Verordnungslage für Atlas-Städte und angespannte Kreise; Sie können die Einstellung manuell ändern.

Der überhöhte Teil ist unwirksam. Nach einer Rüge muss der Vermieter zu viel gezahlte Miete zurückzahlen (§ 556g BGB).

Ja: Nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz kann eine Miete von mehr als 20 % über der Vergleichsmiete bei Ausnutzung eines geringen Angebots eine Ordnungswidrigkeit sein; ab 50 % kommt Mietwucher in Betracht.

Die energetische Ausstattung ist ein Wohnwertmerkmal der Vergleichsmiete. Effiziente Wohnungen erzielen Zuschläge, unsanierte Abschläge – zusätzlich trägt der Vermieter nach CO2KostAufG einen wachsenden Anteil der CO2-Kosten.

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