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vergleichsmiete-pruefen.de

Datenbasis · ImmoAnalyse.Pro

196.628 reale Mietdatenpunkte – live im Rechner

Jede Prüfung fragt aktuelle Marktmieten für Ihr Objekt ab und leitet daraus die ortsübliche Vergleichsmiete her. Die Datenquelle steht in jedem Ergebnis und im PDF-Dossier.

Mietdatenpunkte

196.628

reale Miet- und Angebotsdaten

Abgedeckte PLZ

8.309

Fallback-Modell für jede Zustell-PLZ

Energieklassen

A+ bis H

gemessene Zu- und Abschläge

Antwortzeit

< 10 s

sonst automatisch Referenzmodell

Ablauf

Von der Adresse zur ortsüblichen Vergleichsmiete

  1. 1 · Adresse auflösen

    Optional: Straße und Hausnummer werden normalisiert und geokodiert – die Lage wird hausgenau statt PLZ-genau bewertet.

  2. 2 · Marktmiete abfragen

    Unser Server fragt Median und Spanne der Marktmiete sowie die gemessenen Zu- und Abschläge für Zustand, Energieklasse und Ausstattung ab.

  3. 3 · Vergleichsmiete herleiten

    Die Marktmiete (Neuvertragsniveau) wird über das regionale Verhältnis Bestand/Neuvertrag auf die ortsübliche Vergleichsmiete zurückgerechnet.

  4. 4 · Fallback & Plausibilisierung

    Ohne Live-Daten rechnet das lokale Referenzmodell. Mit Live-Daten wird die Abweichung zum Modell offen ausgewiesen.

Methodik

Warum die Marktmiete nicht die Vergleichsmiete ist

Der häufigste Fehler bei Mieterhöhungen: Angebotsmieten aus Portalen als ortsübliche Vergleichsmiete anzusetzen.

Die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 Abs. 2 BGB wird aus den Mieten gebildet, die in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert worden sind – Neuverträge und Bestandsmieten gemeinsam. Portal- und Angebotsdaten bilden dagegen nur das aktuelle Neuvertragsniveau ab, das in vielen Städten 15 bis 35 % darüber liegt.

Der Rechner übernimmt die Live-Marktmiete deshalb als Neuvertragsmiete (relevant für Neuvermietung und Mietpreisbremse) und rechnet die Vergleichsmiete über das regionale Verhältnis von Bestands- zu Neuvertragsmieten zurück. Die Spanne (25.–75. Perzentil) ist mindestens so breit wie die lokale Streuung.

Für das Mieterhöhungsverlangen zählen am Ende die Begründungsmittel des § 558a BGB: Mietspiegel, Mietdatenbank, Gutachten oder drei Vergleichswohnungen.

Beispiel 78 m², Baujahr 1974, PLZ 45665

Live-Marktmiete8,72 €/m²
Verhältnis Neuvertrag/Bestand× 1/1,26
Ortsübliche Vergleichsmiete6,90 €/m²

Werte einer Live-Abfrage vom Oktober 2026, gerundet.

Schnittstelle

Genutzte Felder der Bewertungs-Antwort

FeldVerwendung
miete.marktmiete_pro_m2Median der Marktmiete in €/m² (Neuvertragsniveau)
miete.marktmiete_pro_m2_min / _maxSpanne der Marktmiete in €/m²
miete.datenpunkteAnzahl der für das Objekt herangezogenen Mietdatenpunkte
kennzahlen.ist_miete_pro_m2Ist-Miete des Objekts in €/m²
kennzahlen.mietpotenzial_prozentAbstand der Ist-Miete zur Marktmiete
kennzahlen.merkmal_anpassung.posten[]Gemessene Zu-/Abschläge: Zustand, Energieklasse A+ bis H, Ausstattung
normalized / koordinatenAdress-Auflösung: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Bundesland, Koordinaten

Kaufpreis-Vergleichsobjekte der Bewertungs-Antwort werden nicht als Mietvergleichswohnungen verwendet. Für das Mieterhöhungsschreiben tragen Sie drei konkrete, identifizierbare Wohnungen selbst ein.

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Mietdaten im eigenen Bestand nutzen

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Häufige Fragen

FAQ zur Datenbasis

Nein. Die Live-Daten beruhen überwiegend auf aktuellen Angebotsmieten und zeigen das Neuvertragsniveau. Die ortsübliche Vergleichsmiete umfasst auch Bestandsmieten der letzten sechs Jahre und liegt daher in der Regel darunter. Wir rechnen sie über das regionale Verhältnis von Bestands- zu Neuvertragsmieten zurück.

Dann rechnet der Rechner automatisch mit dem lokalen Referenzmodell, das für jede der über 8.000 deutschen Zustell-PLZ einen Lage-Median, Spanne, Kappungs- und Mietpreisbremsen-Status enthält. Im Ergebnis ist die verwendete Datenquelle stets sichtbar.

Nur die Objektangaben (PLZ, Ort, optional Straße, Objektart, Fläche, Baujahr, Zustand, Ausstattung, Energieklasse, Miete). Namen und Kontaktdaten nicht. Die Abfrage läuft über unseren Server; Ihre IP-Adresse wird nicht weitergegeben.

Die Schnittstelle wird von ImmoAnalyse.Pro im Self-Service angeboten – inklusive Adress-Auflösung, Marktmieten, Merkmals-Anpassungen und Bewertungskennzahlen für Bestandshalter, Verwalter und Software-Anbieter.

Nein. Gibt es in Ihrer Gemeinde einen qualifizierten Mietspiegel, ist er im Mieterhöhungsverlangen mitzuteilen (§ 558a Abs. 3 BGB). Die Daten helfen bei der Einordnung und bei der Begründung mit drei Vergleichswohnungen in Gemeinden ohne Mietspiegel.